Coronavirus (COVID-19) – Einreisebestimmungen Italien (01/04/2022)
Mit folgenden Dokumenten kann Ihr Urlaub in Italien jetzt beginnen (keine Covid-Symptome sind vorausgesetzt):
The European Digital Passenger Locator Form (dPLF)
Digitales COVID-Zertifikat der EU (Green Pass)
Was ist ein Green Pass?
1. Die grüne COVID-19-Zertifizierung oder gleichwertige Bescheinigung haben.
2. Anti-SARS-CoV-2-Impfkurs abgeschlossen haben (die Gültigkeit des Impfpasses beträgt 270 Tage ab Datum der letzten Impfung).
3. Von COVID-19 geheilt sein (die Gültigkeit des Heilzeugnisses beträgt 180 Tage ab Datum des ersten positiven Abstrichs)
Italien lässt Geimpfte und Genesene ohne negatives Testergebnis wieder einreisen. Für Ungeimpfte besteht die Testpflicht weiterhin, dafür fällt die fünftägige Quarantäne weg. Wer nicht geimpft, nicht getestet oder genesen ist, darf nach Italien auch trotzdem einreisen, muss sich aber in einer fünftägigen Quarantäne unterziehen an der angegebenen Adresse im dPLF, und nach Ablauf der Quarantäne einen Covid-19-Test durchführen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.
Für die aktuell gültigen Vorschriften in Italien, beachten Sie die Informationen der zuständigen italienischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die italienische Botschaft in Bern. Das empfiehlt auch der BAG. Hier einige wichtige Verlinkungen zu den jeweiligen Schnittstellen, wo Sie sich informieren können:
– Italienische Botschaft in Bern
– Ministero degli affari esteri
– Presidenza del Consiglio dei Ministri
– Ministero della Salute
Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer 056 4441026.